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Kompetenzen validieren - Potentiale entfalten - Qualifikationen nachweisen Die Basis eines ipf-Q ©® Kompetenzportfolio ist das Sammeln, Dokumentieren und Erkennen von individuellen, formellen, informellen, non-formalen und inzidentellen Fähigkeiten und Kompetenzen in Bildung, Beruf, Freizeit und besonderen Lebenssituationen. Im zweiten Schritt erfolgen dann eine vertiefte Reflexion der bisher erbrachten Lern- und Lebensleistungen und die Herausarbeitung eines persönlichen Kompetenzen-Profils. Aus der vielfältigen Erfahrung mit diesem Prozess hat sich gezeigt, wie intensiv und dynamisch die Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie sein kann. Die Arbeit mit der eigenen Biografie ermöglicht es, Altes abzuschließen und neue Potenziale zu erkennen, zu entwickeln und hernach umzusetzen. ipf-Q ©® ist ein Instrument, das Kompetenzen erfassen und darstellen kann, es rechnet jedoch keine „pauschalen Lebenslernleistungen“ an. In einem nachfolgenden APL Verfahren (Anerkennung von bisherigen Lernleistungen, Accreditation of Prior Learning) können nur qualifizierte, sich spezifisch auf den Ausbildungsgang beziehende Ausbildungsanteile und Kompetenzen (z.B. Anteile eines abgebrochenen Studiengangs und/oder jahrzehntelange Berufserfahrung im gewählten Studienbereich) auf Bachelor-Stufel und auf Master-Stufe integriert werden. Dies gilt nur für Qualifikationen, die Teilen der Ausbildung nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und diese ersetzen können.ipf-Q ©® ist kompatibel zum Europass und ermöglicht eine Anerkennung der Schlüsselkompetenzen unter Berücksichtigung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR). Das Kompetenz-Portfolio der IPF Multiversity wurde von UK NARIC zum Europäischen Qualifikationsrahmen gebenchmarked (gemessen) und wurde daher auch als ein mit ECTS ausgewiesenes Studienmodul anerkannt. Bei erfolgreicher Erstellung eines ipf-Q ©® wird dies sogar im Rahmen eines Studienganges als Studienleistung angerechnet werden. Die meisten Studierenden absolvieren das ipf-Q ©® im Rahmen des ersten Semesters und stellen damit einen Antrag auf Freistellung von Teilen des Studiums aufgrund der mitgebrachten und dann durch das ipf-Q ©® dokumentierten Kompetenzen bzw. der früher erworbenen Berufserfahrung oder der früher absolvierten Studienleistungen. Verfahren zur Freistellung / Anerkennung von Kompetenzen im Studium |
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